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AutorenbildDaphne Medeia Beck

Übernachtungen für Touristen wieder möglich!

Liebe Reisende,


wir freuen uns mitteilen zu können, dass Übernachtungen für nicht zur See Fahrende, also Touristen, wieder (fast) uneingeschränkt möglich sind.

Zum Schutze unserer Gäste aus aller Welt muss in den öffentlichen Bereichen von allen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Unser Frühstück bieten wir als Einzelabfertigung an, da ein Buffet derzeit noch nicht möglich ist. Um hier die Abstandsregeln einzuhalten, sprechen wir bei Anreise gerne Frühstückszeiten mit Ihnen ab. Wie gewohnt mit Blick auf die Elbe und den Hamburger Hafen.

Die Stadt Hamburg hat in der Allgemeinverordnung vom 30.06.2020, gültig ab 01.07.2020 beschlossen, dass die Übernachtungen wieder angeboten werden dürfen, allerdings müssen Sie als Anreisende uns vorab schriftlich mitteilen, "(...)dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt aufgehalten haben, in dem oder in der nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen höher als 50 ist." (§ 16. Abs.1, S 5 AV Hamburg vom 30.06.2020, https://www.hamburg.de/verordnung/). Sollte dies doch der Fall sein, müssten Sie bitte bei Anreise ein ärztliches Zeugnis vorlegen, welches nicht älter als 48 Stunden ist und sich auf einen molekularbiologischen Test stützt, als Nachweis dass keine Covid-19 Infektion vorliegt. Wenn Sie hierzu Fragen haben, stehen wir wie immer gerne zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und hoffen Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!

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